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ADiA = FSJ im Ausland? Was ist der Andere Dienst im Ausland?

Der Andere Dienst im Ausland (ADiA) unterscheidet sich von allen anderen öffentlichen Freiwilligendiensten in zwei Punkten. Positiv: Freiwillige über 30 können mitmachen. Negativ: Es gibt keine staatlichen Fördergelder. Ursprünglich als Alternative zum Zivildienst beliebt, verliert er seit der Aussetzung der Wehrpflicht immer mehr an Bedeutung. Mittlerweile kann man die Teilnehmer an zwei Händen abzählen, so dass sich die Frage stellt, weshalb der Oldie unter den Freiwilligendiensten überhaupt noch existiert. Wir haben uns für Sie über die Vor- und Nachteile des ADiA schlau gemacht. Unsere Infografiken machen den Vergleich von ADiA, FSJ, weltwärts, IJFD und flexibler Freiwilligenarbeit möglich.

Inhaltsverzeichnis

 

Geschichte ADiA

Der Andere Dienst im Ausland (ADiA) ist ein Überbleibsel aus der Zeit der Wehrpflicht und konnte bis zu deren Aussetzung im Jahr 2011 als Alternative zum Zivildienst geleistet werden. Heutzutage wird der Dienst aber auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrags zwischen den Freiwilligen und den Trägern durchgeführt. Das bedeutet im Klartext, dass die öffentliche Hand nur einige wenige Rahmenbedingungen vorgibt und sich ansonsten heraushält.

Bei seiner Gründung war das Hauptziel, zur Völkerverständigung und Völkerversöhnung beizutragen, indem deutsche Zivis gemeinnützige Projekte im Ausland betreuen. Hier ähneln sich ADiA und FSJ im Ausland, denn in beiden Programmen liegt der Schwerpunkt im Sozial- und Pflegebereich.

Mittlerweile spielt der ADiA aus mehreren Gründen kaum noch eine Rolle:

  • Abschaffung des Zivildienstes
  • Wegfall staatlicher Förderung
  • Konkurrenz durch neue Freiwilligendienste sowie flexible Freiwilligenarbeit

Es ist möglich, sich z.B. einen Freiwilligendienst mit dem weltwärts-Programm zusätzlich als ADiA anerkennen zu lassen. Welchen Vorteil das seit der Aussetzung der Wehrpflicht hat, konnten uns aber weder die Verantwortlichen von weltwärts, noch vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) sagen.

Angesichts der geringen Teilnehmerzahl und der attraktiveren Alternativen fragen sich daher viele, weshalb der ADiA überhaupt noch angeboten wird.


Und warum existiert er noch?

Wir haben die Frage weitergereicht und uns direkt an das BMFSFJ gewandt. Die Antwort: Der ADiA richtet sich an alle Trägerorganisation, die zwar eine Anerkennung der Einsatzstellen durch den Bund wollen, aber nicht die übrigen Voraussetzungen anderer geregelter Freiwilligendienste, wie z. B. des IJFD, erfüllen möchten. Und tatsächlich ist der ADiA, z. B. bei Seminartagen und Höchstalter, nicht so streng geregelt wie die anderen geregelten Programme.

Allerdings tendiert die Zahl der ADiA-Teilnehmer gegen Null. Das ist nicht wirklich verwunderlich, denn ohne staatliche Förderung gibt es weder für die Träger, noch für die Teilnehmer einen großen Anreiz, einen Freiwilligendienst per ADiA zu leisten.

Auf der Webseite des Familienministeriums findet sich zwar eine Liste mit über 300 anerkannten ADiA-Trägerorganisationen, allerdings wurde diese seit über einem Jahr nicht mehr aktualisiert (Stand November 2013). Unsere Stichproben haben ergeben, dass viele der hier genannten Organisationen mittlerweile auf staatlich geförderte Programme wie weltwärts und IJFD umgesattelt haben. Und wer könnte es ihnen verübeln, denn bei durchschnittlichen Kosten von rund 7.000€ pro Jahr und Einsatzstelle könnten viele Trägerorganisationen ihre Projekte ohne öffentliche Förderung gar nicht anbieten.

Leistungen beim ADiA

Ohne staatliche Zuschüsse fällt die Liste der ADiA-Leistungen recht kurz aus:

  • Auslandskranken- und Unfallversicherung
  • Kindergeld-Anspruch

Verpflegung und Unterkunft der Freiwilligen werden in der Regel gestellt, und wer Glück hat, bekommt von der Trägerorganisation außerdem ein kleines Taschengeld. Einen rechtlichen Anspruch haben Freiwillige jedoch auf keine der beiden Leistungen.

Kosten Taschengeld Freiwilligendienste Ausland

Wie auch bei weltwärts und IJFD, müssen ADiA-Freiwillige in der Regel einen Teil der anfallenden Kosten selbst tragen. Da Trägerorganisationen von den Freiwilligen jedoch kein Geld annehmen dürfen, erwarten sie von diesen in der Regel den Aufbau eines Spenderkreises. Dieser besteht aus Personen oder Firmen, die Freiwillige bei der Finanzierung ihrer Projekte durch Spenden unterstützen.

Wie viel Geld ADiA-Teilnehmer im Einzelnen auftreiben müssen, lässt sich nur schwer sagen. Da monatliche Spenden von 150-500 € selbst bei öffentlich geförderten Programmen üblich sind, dürfte der Betrag bei einem ADiA-Spenderkreis nur in Ausnahmefällen geringer sein.

Bewerbung für einen ADiA

Wer einen ADiA absolvieren will, richtet sich direkt an eine der oben genannten Entsendeorganisationen. Da es kein einheitliches Auswahlverfahren gibt, können bei der Bewerbung je nach Trägerorganisation sehr unterschiedliche Kriterien den Ausschlag geben:

  • Sprachkenntnisse
  • Vorheriges ehrenamtliches Engagement
  • Motivationsschreiben
  • Konfessionszugehörigkeit und kirchliches Engagement der Bewerber

 

ADiA-Einsatzländer

Ob Großbritannien, Brasilien, Südafrika oder Indien: ADiA-Einsatzstellen können prinzipiell weltweit angeboten werden. Im Jahr 2011 leisteten je 35% der Freiwilligen in Afrika und Europa ihren Dienst, die restlichen Teilnehmerinnen verteilten sich gleichmäßig auf Asien, Südamerika sowie die USA und Kanada.

ADiA-Dauer: Meist 1 Jahr

Ursprünglich war die Dauer beim ADiA an die Dauer des Zivildienstes geknüpft und musste zuletzt mindestens 11 Monate betragen. Laut Bundesfamilienministerium sind es heute in der Regel 12 Monate.

Bewerbungsfristen Dauer Freiwilligendienste Ausland

Aufgabenbereiche

  • Sozial-/Pflegebereich (Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Frauenhäuser)
  • Pädagogischer Bereich (Projekte zur politischen Bildung, Museen, Gedenkstätten, Schulen)
  • Kinder- und Jugendarbeit (Waisenhäuser, Kinderheime, Jugendbegegnungsstätten)

 

Voraussetzungen für den Anderen Dienst im Ausland

Beendigung der Schulpflicht – das ist alles. Das bedeutet, dass der ADiA der einzige geregelte Freiwilligendienst ist, der Personen über 30 offen steht!

Mindestalter und Höchstalter der Auslands-Freiwilligendienste